Das St. Josefs-Hospital Cloppenburg hat beim zuständigen Amtsgericht Cloppenburg einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das hat die Betreiberin, die St. Josefs-Hospital Cloppenburg gGmbH, in einer Pressemeldung mitgeteilt. Ziel ist es, das Krankenhaus im Rahmen dieses Verfahrens nachhaltig zu sanieren und für die Zukunft wirtschaftlich solide aufzustellen, heißt es dort.
Refinanzierung im Krankenhaussektor nicht mehr auskömmlich
„Die Refinanzierung im Krankenhaussektor ist nicht mehr auskömmlich“, so der Geschäftsführer des St. Josefs-Hospital Cloppenburg, Andreas Krone. „Die Kostensteigerungen sowohl im Sachkosten- als auch im Personalkostenbereich wurden in den vergangenen beiden Jahren nicht durch entsprechende Vergütungsanhebungen refinanziert, was zu einer strukturellen Unterfinanzierung geführt hat. Das St. Josefs-Hospital steht wie viele Gesundheitsversorger in ganz Deutschland vor wirtschaftlichen Herausforderungen, die aus den laufenden Krankenhausbetrieben nicht finanziert werden können.“
Sanierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens
„Wir stellen mit diesem Schritt bewusst frühzeitig die Weichen, um eine durchgreifende Sanierung im Rahmen des gerichtlichen Schutzschirmverfahrens zu ermöglichen“, erklärt Geschäftsführer Andreas Krone. In den kommenden Wochen soll mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und der Mitarbeitervertretung , ein Restrukturierungsplan erarbeitet und umgesetzt werden. „Der Schutzschirm ist der Startschuss, um das Unternehmen wirtschaftlich so zu stabilisieren, dass es auch in Zukunft seine wichtige Rolle als verlässlicher Gesundheitsversorger der Bürgerinnen und Bürger in der Region weiterhin ausüben kann“, erläutert Ulrich Pelster, Vorstand der Schwester Euthymia Stiftung, zu deren Klinikverbund das St. Josefs-Hospital Cloppenburg gehört.
Sanierungsexperten stehen der Geschäftsführung zur Seite
Als Generalhandlungsbevollmächtigte stehen der Geschäftsführung die erfahrenen Sanierungsexperten Stefan Denkhaus und Friedemann Schade von der bundesweit tätigen Kanzlei BRL zur Seite. Als vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Cloppenburg den erfahrenen Klinik-Sanierer Rechtsanwalt, Dr. Rainer Eckert, Hannover, bestellt.
Schutzschirmverfahren hat keine Auswirkung auf Patientenversorgung
Die Versorgung der Patienten läuft wie gewohnt in vollem Umfang weiter. Das Schutzschirmverfahren hat hierauf keine Auswirkungen. Demzufolge setzt das Krankenhaus alle Behandlungen unverändert fort. Die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten ist sichergestellt und wird in vollem Umfang in allen Bereichen fortgeführt. Auch der große Neubau wird wie vorgesehen fortgeführt, der Zeitplan wird eingehalten.
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Über den Autor
Katharina Knauf
Mein Name ist Katharina Knauf, ich bin Diplom-Sozialpädagogin mit Master in Leadership and Communication Management und habe mich auf die Themen Recht, Soziologie, Politik und Sozialmedizin spezialisiert, um Sie dabei zu unterstützen, den Gesundheitsmarkt aus ökonomischer Sicht zu betrachten, ohne dabei seine spezifischen Besonderheiten aus den Augen zu verlieren.