Das Erzgebirgsklinikum hat ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das teilt das Unternehmen in einer Pressemeldung mit. Demnach hat Geschäftsführer Marcel Koch in der vergangenen Woche ein entsprechendes Verfahren beantragt. Das zuständige Amtsgericht in Chemnitz hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, heißt es. Betroffen ist die Erzgebirgsklinikum gGmbH. Die Tochtergesellschaften sind nach Stand vom 30.10.2024 nicht betroffen.

Klinikum soll durch Schutzschirmverfahren wirtschaftlich stabilisiert werden

„Ich bin davon überzeugt, dass dieser Schritt wichtig und richtig ist, denn nur so werden wir unser Klinikum wirtschaftlich stabilisieren, einen Großteil der Arbeitsplätze erhalten und auch in den kommenden Jahren mit der gewohnt hohen Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten im Erzgebirgskreis da sein können“, erklärt Geschäftsführer Koch. Trotzdem habe er sich die Entscheidung für den Schutzschirm nicht leicht gemacht. Denn es sei ihm sehr wohl bewusst, dass auch eine solche Form der Insolvenz, bei der die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt, die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden grundsätzlich gesichert sind und die Versorgung der Patienten an den vier Krankenhausstandorten ohne Einschränkungen weiterläuft, für Verunsicherung sorge.

Erzgebirgsklinikum mit 4 Standorten und 1.000 Betten im Schutzschirmverfahren

Sanierungskonzept: Es fehlen 55 Millionen Euro

Anfang September hat die Geschäftsführung des Erzgebirgsklinikums ein Sanierungskonzept vorgestellt. Dieses sieht mehr als 50 Maßnahmen vor, um die betriebswirtschaftliche Situation der Erzgebirgsklinikum gGmbH einschließlich der drei Tochtergesellschaften nachhaltig zu verbessern, heißt es auf der Seite des Erzgebirgsklinikums Anfang September. „Wir haben in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, Finanzierungsmöglichkeiten für unseren Sanierungsplan zu erschließen“, gibt Koch einen Einblick. Es hat sich leider gezeigt, dass die für die Umsetzung notwendigen rund 55. Mio. Euro fehlen, berichtet Koch.

Alle vier Krankenhausstandorte sollen erhalten bleiben

„Durch die rechtzeitige Beantragung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung haben wir nun die Möglichkeit, unseren Sanierungsplan umzusetzen“, stellt Koch klar. Zwar werde das Konzept noch einmal geprüft und an die neuen Umstände angepasst, bevor der Plan dann – voraussichtlich in vier bis fünf Monaten – den Gläubigern und dem Amtsgericht zur finalen Abstimmung bzw. Bestätigung vorgelegt wird. Er gehe aber zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die wesentlichen Eckpunkte erhalten bleiben werden. Das gelte sowohl für den Fortbestand aller vier Standorte als auch die bereits kommunizierte notwendige Personalanpassung im einstelligen Prozentbereich.


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